Gestalte deine Zukunft mit unsDein Sprungbrett in eine erfolgreiche Fahrlehrerkarriere
Wenn du nach einer erfüllenden und verantwortungsvollen Tätigkeit suchst, bist du bei uns genau richtig. Unser Ausbildungsprogramm für Fahrlehrer bietet dir die Möglichkeit, deine Leidenschaft für das Lehren und Fahren zu kombinieren. Mit unserer Erfahrung als anerkannte, zugelassene und zertifizierte Ausbildungsstätte, bist du bestens aufgestellt, um deine Karriere in der Fahrschulbranche zu beginnen.
Fahrlehrerausbildung Klasse BE
Inhalte
In der Fahrlehrerausbildung Klasse BE werden folgende Kompetenzbereiche unterrichtet:
- Verkehrsverhalten
- Recht
- Fahrzeugtechnik
- Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
- Erziehen
- Beurteilen
- Reflexionen
Die Ausbildung findet nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als Vollzeitunterricht statt. Der theoretische Teil wird – je nach Fachgebiet – von Juristen, Pädagogen, Diplom-Ingenieuren für Maschinenbau und Fahrlehrern praxisnah durchgeführt.
Dauer
- Vollzeitlehrgang: 8 Monate
- Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule: 4 Monate
- Gesamt: ca. 13 Monate inkl. Prüfung
Aufteilung in 3 Teilprüfungen
- Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
- Teilprüfung „Fachkundeprüfung“: bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfteil
- Teilprüfung „Lehrprobe“: bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfteil
Voraussetzungen
Um Fahrlehrer zu werden, musst du die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen:
- Mindestalter: 21 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
- Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit: ärztliches Zeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Berufsausbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Abitur / Fachabitur
- Sprachkenntnisse: Deutsch mindestens C1
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis BE
- Fahrpraxis: mindestens 3 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse B bis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
- Ausbildungsdauer: ca. 13 Monate in Vollzeit
Lehrgangsgebühren und Fördermöglichkeiten
- Lehrgangsgebühr 19.489,72 €
Fördermöglichkeiten für Fahrlehrerausbildung:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter: Mit dem Bildungsgutschein kannst du Lehrgänge und Kurse kostenlos besuchen, einschließlich Kosten für Lehrgänge, Prüfungen, Fahrten und sogar Unterkunft und Kinderbetreuung. Nach einem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird geprüft, ob du förderungsberechtigt bist.
- Aufstiegs-BAföG: Das Aufstiegs-BAföG unterstützt dich bei deiner beruflichen Weiterbildung mit erhöhten Fördersätzen und Zuschüssen, darunter einem Vollzuschuss zum Lebensunterhalt und einem Darlehenserlass bei erfolgreicher Prüfung. Besonders familienfreundlich, sorgt es auch für zusätzliche Unterstützung, wenn du Kinder hast.
- Arbeitgeberförderung: Wenn dein Arbeitgeber dir als arbeitslose oder gering qualifizierte Person eine neue Chance gibt, kann er auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit zählen, wie zum Beispiel einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt oder Förderungen für Weiterbildungen. Die Fachkräfte der Agentur helfen dabei, die passende Förderung zu finden.
- Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft: Wenn gesundheitliche Probleme deinen Beruf beeinträchtigen, stehen dir die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft zur Seite, indem sie Umschulungen und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen finanzieren. Sie helfen dir, im Berufsleben zu bleiben und neue Wege einzuschlagen.
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD): Der BfD unterstützt dich beim Übergang von der Bundeswehr in das zivile Berufsleben und bietet dir individuelle Beratung und Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen, um deinen beruflichen Weg zu planen und erfolgreich zu starten.
Erweitere mit uns deinen FahrlehrerscheinMit unseren spezialisierten Fahrlehrerausbildungen
Du hast den Willen und die Lust gemeinsam mit uns neue Wege zu gehen, dein Berufsfeld zu erweitern, neue und spannende Bereiche kennenzulernen, deine eigene Leidenschaft im Beruf auszuleben und diese an deine Fahrschüler weiterzugeben? Dann sind wir genau die richtigen für dich!
Mit unserer Kompetenz und der langjährigen Erfahrung unserer Ausbilder bringen wir dich an dein Ziel!
Fahrlehrerausbildung Klasse A
Inhalte
- Verkehrspädagogik
- Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre
- Verkehrsrecht
- Fahrlehrerrecht
- Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
- Fahrzeugtechnik
- Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A
Dauer
- 1 Monat (Theorie)
Prüfungsablauf
- Fahrpraktische Prüfung (mind. 60 Minuten)
- Schriftliche Prüfung (min. 2,5 Stunden)
- Mündliche Prüfung (mind. 45 Minuten)
Voraussetzungen
- Fahrlehrerschein Klasse BE
- Führerschein Klasse A (mind. 2 Jahre im Besitz)
- Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit
Lehrgangsgebühren
Fahrlehrerausbildung Klasse CE
Rahmendaten
- Beginn: auf Anfrage
- Preis: auf Anfrage
- Unterrichtszeiten: Mo.–Fr., 7:15–14:30 Uhr
- Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten.
Programmstruktur
Fahrlehrer CE mit Perfektionstraining
- Theorie: ca. 8 Wochen
- Praxis: 11 Tage
Fahrlehrer CE mit Vorbesitz Fahrlehrer DE
- Theorie: 4 Wochen
- Praxis: 3 Tage
Inhalte
- Verkehrsverhalten
- Recht
- Fahrzeugtechnik
- Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
- Erziehen
- Beurteilen
- Fahrpraktische Übungen, Fahrstunden
- Perfektionstraining
- Prüfungsvorbereitung
Voraussetzungen
- Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse CE
- Vorbesitz Fahrlehrerschein Klasse BE
Prüfungen
- Fahrpraktische Teilprüfung
- Fachkundeprüfung Theorie
- Fachkundeprüfung Praxis
Bleibe auf dem neuesten StandKontinuierlich weiterbilden
Wir legen großen Wert darauf, Fahrlehrern kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch den Ansprüchen an moderne und effektive Lehrmethoden gerecht werden.
Gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung
Gemäß § 53 Abs. 1 FahrlG ist jeder Fahrlehrer dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. Diese gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass alle Fahrlehrer in Bezug auf Verkehrsrecht, pädagogische Methoden und technologische Entwicklungen auf dem neuesten Stand sind.
Fortbildungsfristen
- Alle 4 Jahre eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung
- Alternativ alle 2 Jahre eine 2-tägige Fortbildung oder jährlich eine 1-tägige Fortbildung
Besondere Regelungen
Fahrlehrer, die über einen längeren Zeitraum ihre Lizenz nicht genutzt haben, müssen vor Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit einen entsprechenden Fortbildungslehrgang absolvieren, falls die Vierjahresfrist abgelaufen ist.
Die Fortbildungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrererlaubnis erlangt wurde, und endet immer am 31. Dezember des jeweiligen Vierjahreszyklus.
Themenübersicht unserer Fortbildungen
Unsere Fortbildungen decken eine breite Palette an Themen ab, um sicherzustellen, dass unsere Fahrlehrer in allen relevanten Bereichen auf dem neuesten Stand sind:
- Verkehrsrechtliche Fragen
- Neue Fahrlehrergesetze und deren Umsetzung
- Pädagogische Gesichtspunkte
- Neue und moderne Unterrichtsmethoden
- Entwicklung des Straßenverkehrs
- Elektro-Mobilität für Pkw und Lkw
- Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
- Kriterien zur Durchführung eines besseren Theorie- und Praxisunterrichts
Diese Fortbildungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, dein Wissen zu aktualisieren, sich mit Kollegen auszutauschen und neue Ideen für deinen Unterricht zu gewinnen. Die Teilnahme an unseren Fortbildungslehrgängen stellt sicher, dass du als Fahrlehrer bestens vorbereitet bist, um deinen Schülern eine Ausbildung auf höchstem Niveau zu bieten.
Bist du bereit, dein Lehrpotenzial zu maximieren? Kontaktiere uns, um dich über die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten zu informieren. Unsere Fortbildungen sind sorgfältig geplant, um dir kompaktes und relevantes Wissen in einer anregenden Lernumgebung zu bieten.